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QR-Codebeschreibung: JUGENDSCHUTZ Der besondere Schutz für Jugendliche ist bei uns nicht nur eine gesetzliche Verfplichtung, sondern ein Selbstverständnis in all unseren Sportcafés. Zu diesem Zweck haben wir eine gesonderte Jugendkarte entwickelt, die das Bestellen von brandweinhaltige Getränke schon im Vorhinein verhindert. Hier die Details der neuen Jugendkarte: Unsere neue Jugend-Karte ist da! - Diese neue Verzehrkarte ist für unsere Gäste im Alter zwischen 16 und 18 Jahren. - Gäste unter 18 Jahren erhalten diese Karte beim Betreten des Sportcafe - Limitiert bis € 50,-- - Aufenthaltsdauer bis 24 Uhr - Bestellungen von Speisen und Getränken möglich, außer brandweinhaltige Getränke!!!! - angetrunkenen Gästen wird der Eintritt verwehrt - Aushang zum Jugendschutzgesetz an der Kasse beachten
Das Jugendschutzgesetz:
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Impressum 19.05.2011 22:19 Uhr |